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Aufnahme

Alle Patientinnen und Patienten, die in unserer Klinik eine stationäre Behandlung planen, benötigen einen Einweisungsschein von ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin oder alternativ eine Einweisung über unsere Nofallambulanz. Sobald er vorliegt, vereinbaren Sie telefonisch über unser Case Management einen Aufnahmetermin.

Nach der Aufnahme durch das Case Management werden Sie zum ersten Mal psychiatrisch-psychotherapeutisch sowie körperlich untersucht. Außerdem wird der bisherige Behandlungsverlauf angeschaut, weswegen Sie auch sämtliche wichtigen Papiere wie Krankenversicherungskarte, Überweisung oder mögliche Vorbefunde mitbringen sollten. Auf dieser Grundlage entscheiden die Ärztinnen und Ärzte über das Vorgehen in der Folgezeit. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Sie alle medizinisch notwendigen Leistungen. Sind Sie privat bei einer Krankenkasse versichert, informieren Sie sich bitte vorab, welche Leistungen übernommen werden.

Wenn Patientinnen oder Patienten mit einer akuten psychischen Krise kommen, können sie zur Behandlung kurzfristig stationär aufgenommen werden, wenn Maßnahmen der Krisenintervention nicht ausreichen. Der Aufnahmedienst entwickelt zudem für diejenigen Menschen einen Behandlungsweg, die nicht ohne fremde Hilfe zur psychiatrischen Behandlung kommen können oder bei denen das Gesundheitsamt, die Polizei oder das Ordnungsamt die Einweisung veranlasst haben. Notfälle werden dabei immer bevorzugt aufgenommen. Das kann für die anderen Wartenden in Ausnahmen auch zu Wartezeiten führen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Medizintechnische Ausstattung

Neben der fachlichen Kompetenz unserer ärztlichen, therapeutischen und pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Aufnahme ist auch die medizinisch-technische Versorgung optimal. Auf diese Weise können wir alle nötigen Befunde für die Diagnose in kurzer Zeit zusammenstellen und die Therapie zeitnah beginnen.

Die technischen Möglichkeiten – auch in Kooperation mit dem benachbarten Elisabeth-Krankenhaus:

  • Monitoring der Vitalparameter
  • Elektrokardiografie (EKG)
  • Elektroenzephalografie (EEG)
  • Laboruntersuchungen

Behandlungsvertrag

Als eine Maßnahme im Aufnahmeverfahren schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag, in dem Sie unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) anerkennen. Hier entscheiden Sie auch, ob Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, die Sie entweder über Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung oder auch über Zusatzversicherungen abgedeckt haben. Dazu gehören zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und eine Behandlung durch unseren Chefarzt.

Datenschutz

Alle Ihre persönlichen Angaben unterliegen den Datenschutzbestimmungen und entsprechen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet.